Heutzutage verkaufen mehrere Hersteller Positionslichter in Zusatzscheinwerfern, weil die Nachfrage hoch ist. Viele Leute fragen sich jedoch – ist es eigentlich legal, Positionslichter in Zusatzscheinwerfern zu haben? Gleichzeitig sieht man fast täglich Fahrzeuge, die wie Weihnachtsbäume aussehen. Positionslichter sind so verbreitet geworden, dass die Tatsache, dass sie in den meisten Fällen illegal sind, vergessen wurde. Aber wenn ein Polizist Sie anhalten und feststellen würde, dass Sie Positionslichter in Ihre Zusatzscheinwerfer integriert haben, hat er das Recht, ein Bußgeld zu verhängen.
Im Folgenden geben wir unser Bestes, um zu klären, was das Gesetz sagt.
Positionslichter in Zusatzscheinwerfern an Personenkraftwagen und Transportern: Was sagt das Gesetz?
Positionslichter, die in Zusatzscheinwerfer eingebaut sind, sind tatsächlich erlaubt, aber es gibt einige schwierige Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Eine dieser Anforderungen ist, dass die Positionslichter E-geprüft und korrekt am Fahrzeug angebracht sein müssen. Eine korrekte Installation der Leuchten ist wichtig, um unnötige Bußgelder zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Auto die Verkehrssicherheitsanforderungen erfüllt. Laut der schwedischen Transportbehörde muss ein vorderes Positionslicht am Auto von der Außenkante und 400 mm nach innen und maximal 350-1500 mm über dem Boden platziert werden. Dies bedeutet, dass die Montage von drei Zusatzscheinwerfern mit Positionslichtern in der Mitte des Autos nicht erlaubt ist. Selbst wenn das Auto sehr schmal wäre, beispielsweise nur einen Meter breit, müssen in der Mitte noch 600 mm vollständig frei von Positionslichtern sein, um die Regeln zu befolgen.
Es ist jedoch erwähnenswert, dass Fahrzeuge, die vor 1983 hergestellt wurden, diese Anforderungen laut Gesetz nicht erfüllen müssen. Wenn Sie also planen, Zusatzscheinwerfer mit Positionslichtern an Ihrem Fahrzeug zu installieren, stellen Sie sicher, dass diese E-geprüft und korrekt platziert sind, um Bußgelder zu vermeiden.
Positionslichter in Zusatzscheinwerfern an Lastwagen – gelten die gleichen Regeln?
Nein, eigentlich nicht – wenn Sie ein Fahrzeug haben, das breiter als 2100 mm ist, gibt es spezifische Anforderungen für die Anzahl der zulässigen Positionslichter. Sie können bis zu vier sogenannte Breitenmarkierungsleuchten haben, die vorne am Fahrzeug angebracht werden müssen. Zwei dieser Leuchten können sich auf dem Dach des Fahrerhauses befinden und zwei weitere können an der Karosserie oder dem Aufbau angebracht werden.
Zusätzlich zu den Breitenmarkierungsleuchten können Sie auch Erkennungsleuchten haben, die weißes oder gelbes Licht nach vorne und rotes Licht nach hinten zeigen müssen. Vorne am Fahrzeug können Sie bis zu drei Erkennungsleuchten haben, während Sie hinten drei rote Erkennungsleuchten haben können. Diese müssen so platziert werden, dass die Mitte jeder Leuchte 150-300 mm voneinander entfernt ist.
Bei den Seitenmarkierungsleuchten gibt es bestimmte Platzierungsanforderungen. Normalerweise sollten sie zwischen 350-1500 mm über dem Boden platziert werden. Wenn dies für die Konstruktion des Fahrzeugs erforderlich ist, kann die Höhe reduziert werden, darf aber 2100 mm nicht überschreiten. Der Abstand zwischen den Seitenmarkierungsleuchten darf nicht mehr als 6000 mm betragen und es ist erforderlich, dass die erste und letzte Leuchte innerhalb von 2000 mm vom Anfang oder Ende des Fahrzeugs platziert werden. Für Anhänger, die kürzer als 6 Meter sind, muss ein vorderes Licht nicht innerhalb von 2000 mm platziert werden.
Rücklichter
Die Anforderungen an hintere Positionslichter sind ähnlich denen für die vorderen, aber mit einem wichtigen Unterschied – es müssen mindestens zwei vorhanden sein. Dies bedeutet, dass Sie eine Kombination aus einem Rücklicht und einem Gummigelarm mit Beleuchtung oder zwei separaten hinteren Positionslichtern haben können. Wenn Sie mehr als zwei Leuchten haben möchten, muss die Anzahl gerade sein, um die Anforderungen zu erfüllen. Dies war ein kurzer Überblick über die Anforderungen an die Beleuchtung von Fahrzeugen. Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen ändern können und wir keine Verantwortung für Ungenauigkeiten übernehmen. Sie können gerne TSFS 2013:63 in seiner Gesamtheit auf der Website der schwedischen Transportbehörde lesen.
